Sehr geehrte/r Hinweisgeber/in, sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,

der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt gehört für die Unternehmen der GESCO-Gruppe zu den grundlegenden Voraussetzungen ihrer wirtschaftlichen Betätigung.

Die Unternehmen der GESCO-Gruppe haben deshalb eine Grundsatzerklärung verabschiedet, in der sie ihre Strategie zum Schutz von Menschenrechten und bestimmten umweltbezogenen Gütern festlegen und ihre Erwartungen zur Achtung von Menschenrechten und bestimmten Umweltgütern gegenüber ihren Beschäftigten und ihren Zulieferern formulieren. In der Grundsatzerklärung finden Sie darüber hinaus beschrieben, wie die Unternehmen der GESCO-Gruppe ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten und bestimmten umweltbezogenen Gütern im Einzelnen nachkommen und auf welche Risiken sie dabei, bedingt durch ihre spezifische Geschäftstätigkeit, ein besonderes Augenmerk legen.  

Um den Schutz dieser Güter möglichst effektiv auszugestalten, hat die GESCO-Gruppe ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das Sie (mögliche) Verstöße gegen Menschenrechte und bestimmte Umweltgüter melden können, sofern diese (möglichen) Verstöße durch Unternehmen der GESCO-Gruppe oder deren Zulieferer erfolgt sind.

Das Beschwerdesystem wurde im Einklang mit dem für die GESCO-Gruppe ab dem 1. Januar 2024 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz1 eingerichtet.

Ziel des Beschwerdesystems ist es, durch Ihre Hinweise und Beschwerden den Unternehmen der GESCO-Gruppe die Möglichkeit einzuräumen, Maßnahmen gegen drohende Menschrechts- und Umweltverstöße einzuleiten noch bevor Menschen oder bestimmte Umweltgüter tatsächlich zu Schaden kommen (Frühwarnsystem). Sofern ein Verstoß gegen Menschenrechte oder die betreffenden Umweltgüter bereits eingetreten ist, hilft das Beschwerdesystem nach Möglichkeit dabei, weitere Rechtsverletzungen gleicher Art zu verhindern oder Schadensfolgen zu minimieren (Abhilfemaßnahmen).

1Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).

Zu den Unternehmen der GESCO-Gruppe gehören folgende Unternehmen:

  • AstroPlast-Gruppe

    AstroPlast Kunststofftechnik GmbH & Co.KG, Meschede, Deutschland

    AstroPlast Verwaltungs GmbH, Meschede, Deutschland

    https://www.astroplast.de

  • Doerrenberg-Gruppe (inklusive / Saglam / Tremblay / Middle Kingdom

    Dörrenberg Edelstahl GmbH, Engelskirchen, Deutschland
    Dörrenberg Tratamientos Termicos S.L. Alasua, Navarra, Spanien
    Saglam-Metal Sanyi ve Ticaret A.S., Şekerpınarı-Çayırova, Kocaeli, Türkei
    Doerrenberg Special Steel Corp., Macedonia, Ohio, USA
    Tremblay Tool Steels LLC., Macedonia, Ohio, USA
    Doerrenberg Real Estate LLC., Cleveland, Ohio, USA
    Doerrenberg Special Steels PTE. Ltd., German Centre, Singapur
    Doerrenberg International PTE. Ltd., German Centre, Singapur
    Doerrenberg Special Steels Taiwan Ltd., Taiwan City, Taiwan
    Doerrenberg Special Steels Korea Co. Ltd., Jeongwang-dong, Südkorea
    Middle Kingdom Special Steels PTE. Ltd., German Centre, Singapur
    Jiashan Doerrenberg Mould & Die Trading Co., Jiashan, China

    https://www.doerrenberg.de

  • Funke-Gruppe

    Franz Funke Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Sundern, Deutschland

    Franz Funke Verwaltungs GmbH, Sundern, Deutschland

    https://www.franzfunke.de

  • INEX-Gruppe (inklusive Sommer & Strassburger / Hubl)

    INEX – solutions GmbH, Bretten, Deutschland

    Sommer & Straßburger Edelstahlanlagenbau GmbH, Bretten, Deutschland

    So-Stra Verwaltungs GmbH, Bretten, Deutschland

    Hubl GmbH, Vaihingen/Enz, Deutschland

    https://www.inex-solutions.de

  • Kesel-Gruppe

    Georg Kesel GmbH & Co.KG, Kempten, Deutschland

    Kesel & Probst Verwaltungsgesellschaft mbH, Kempten, Deutschland

    Kesel International GmbH, Kempten, Deutschland

    Kesel Machinery (Jiashan) Co.Ltd., Jiashan County, Jiaxing City, China

    Kesel North America, LLC, Janesville, Wioming, USA

    https://www.kesel.com

  • MAE-Gruppe

    MAE Maschinen- und Apparatebau Götzen GmbH, Erkrath, Deutschland

    MAE Amerika GmbH, Erkrath, Deutschland

    MAE-Eitel, Inc. Orwigsburg, Pensylvania, USA

    MAE Machine (Beijing) Co. Ltd., Peking, China

    https://mae-group.com

  • Pickardt & Gerlach-Gruppe (inklusive Hekhorn)

    Pickhardt & Gerlach GmbH & Co.KG, Finnentrop, Deutschland

    Hekhorn Verwaltungs-GmbH, Finnentrop, Deutschland

    Hekhorn Immobilien GmbH, Finnentrop, Deutschland

    https://www.pgwpgw.de

  • Setter-Gruppe (inklusive Q-Plast / SQG / HRP)

    Setter Holding GmbH, Emmerich, Deutschland

    Setter GmbH & Co Papierverarbeitung, Emmerich, Deutschland

    Q-Plast GmbH & Co. Kunststoffverarbeitung, Emmerich, Deutschland

    Q-Plast Beteiligungs-GmbH, Emmerich, Deutschland

    Setterstix Inc. Fountain Inn, South Carolina, USA

    SQG Verwaltungs-GmbH, Emmerich, Deutschland

    SETTERSTIX de Mexico, S.A.de C.V., San Luis Potosi, Mexico

    HRP-Leasing GmbH, Emmerich, Deutschland

    https://www.setter-germany.com

  • SVT-Gruppe (inklusive CONNEX / BAV)

    SVT GmbH, Schwelm, Deutschland

    SVT APAC Pte. Ltd., Singapur

    CONNEX SVT Inc., Katy, Houston, Texas, USA

    BAV- Tabbanya Kft, Tababanya, Ungarn

    https://www.svt-gmbh.com

  • United MedTec-Gruppe (inklusive Amtrion / Tragfreund / Haseke)

    United MedTec Holding GmbH, Porta Westfalica, Deutschland

    AMTRION GmbH, Porta Westfalica, Deutschland

    Tragfreund GmbH, Porta Westfalica, Deutschland

    Haseke Beteiligungs-GmbH, Porta Westfalica, Deutschland

    AMTRION USA Inc., Fountain Inn, South Carolina, USA

    https://www.amtrion.de

Dem Beschwerdesystem liegt eine Verfahrensordnung zugrunde. Diese können Sie über folgenden Link einsehen.

Die Verfahrensordnung beschreibt,

  • wer eine Beschwerde bzw. einen Hinweis einreichen kann,
  • in welchen Fällen eine Beschwerde bzw. ein Hinweis eingereicht werden können,
  • wo die Beschwerde bzw. der Hinweis eingereicht werden können,
  • in welcher Weise die Beschwerde bzw. der Hinweis einzureichen sind,
  • wie der Beschwerdeführer vor etwaigen Nachteilen geschützt wird und
  • wie die Unternehmen der GESCOGruppe die Beschwerde bzw. den Hinweisbehandeln.

Ihre Beschwerde bzw. Ihren Hinweis zu (möglichen) Verstößen der Unternehmen der GESCO-Gruppe oder von deren Zulieferern gegen Menschenrechte oder bestimmte Umweltgüter können Sie auf unterschiedlichen Wegen abgeben. Sie können sie bei der internen Beschwerdestelle der GESCO-Gruppe oder bei externen Beschwerdestellen einreichen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verfahrensordnung.

Wenn Sie Ihre Beschwerde bzw. Ihren Hinweis bei der internen Beschwerdestelle der GESCO-Gruppe einreichen wollen, können Sie die folgende Eingabemaske nutzen. Nach Betätigung des Absende-Bottons wird Ihre Beschwerde bzw. Ihr Hinweis direkt an die Beauftragten der GESCO-Gruppe für (mögliche) Menschenrechtsverstöße bzw. für (mögliche) Verstöße gegen bestimmte Umweltgüter durch ein Unternehmen der GESCO-Gruppe oder deren Zulieferer weitergeleitet. Sie können diese Beauftragten auch direkt kontaktieren. Einzelheiten dazu und zum Umgang mit Ihrer Beschwerde bzw. Ihrem Hinweis finden Sie in der Verfahrensordnung.

Anonym

Top
General

Datenschutz, Anonymität, Vertraulichkeit

Soweit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens personenbezogene Daten erfasst werden, werden diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert. Gemäß § 10 LkSG Abs.1 werden diese Daten dokumentiert und sicher verwahrt.

Beschwerden und Hinweise werden grundsätzlich während des gesamten Beschwerdeverfahrens vertraulich behandelt. Die Identität des Beschwerdeführers wird weder den Unternehmen der GESCO-Gruppe noch den Zulieferern der Unternehmen der GESCO-Gruppe mitgeteilt, wenn Sie die Offenlegung Ihrer Identität nicht wünschen. Der Identitätsschutz ist auch nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens sichergestellt.

Identitätsschutz kann allerdings nicht gewährt werden, wenn die Offenlegung der Identität aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung unumgänglich ist (z.B. im Rahmen eines Strafverfahrens).

Die von den Beschwerdeführern gegebenen Hinweise dienen darüber hinaus gegebenenfalls als Grundlage für interne Untersuchungen bei den von der Beschwerde bzw. dem Hinweis betroffenen Unternehmen der GESCO-Gruppe oder externe Ermittlungen bei den von der Beschwerde bzw. dem Hinweis betroffenen Zulieferern der Unternehmen der GESCO-Gruppe.